Vermietet wird jeweils der erste und der dritte Samstag im Monat!
1. Bestimmungen
Allgemeines
- Das jugendhaus phönix stellt das Untergeschoss (Disco-/Partyraum) für Anlässe von Schulklassen und Vereinen, aber auch Jugendlichen und Erwachsenen für private Feste zur Verfügung.
- Reservationen von privaten Personen können maximal drei Monate im Voraus entgegengenommen werden.
- Reservationen von Jugendlichen werden bevorzugt.
- Reservationen von Vereinen und Schulen können nach Absprache mit dem phönix-Team auch länger im Voraus gemacht werden.
- Während den Betriebsferien wird das jugendhaus phönix nicht vermietet.
- Das phönix-Team behält sich vor, Anlässe nicht zu bewilligen.
Spezielle Regelung
- In Ausnahmefällen kann neben dem Untergeschoss auch das Erd- und Obergeschoss des jugendhaus phönix von in Aesch und Pfeffingen ansässigen Vereinen, der Schule und Institutionen beider Gemeinden für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe gemietet werden.
Finanzielles
- Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei Einhalten des Vertrages zurückerstattet wird.
- Bei Schäden wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Seiten unterschrieben wird.
- Der Mieter haftet für Schäden im und um das jugendhaus phönix.
- Bei ungenügender Reinigung oder Sachbeschädigungen werden dem Mieter Mehrkosten in Rechnung gestellt oder direkt von der Kaution abgezogen.
Hausregeln
- Es dürfen sich nur eingeladene Gäste im Haus aufhalten.
- Die Liftbenutzung ist nur für Behinderte gestattet.
- Die Reinigung richtet sich nach der Checkliste.
- Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch den Vermieter. Dabei muss der Schlüssel vom Mieter zurückgegeben werden.
2. Mietpreise
Für Personen aus Aesch/ Pfeffingen:
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Alter
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Disco-/Partyraum im UG
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(inkl. Licht & Soundanlage)
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Für Jugendliche unter 16 Jahren
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Fr. 50.-
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Für Jugendliche unter 22 Jahren
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Fr. 100.-
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Für Erwachsene über 22 Jahren
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Fr. 350.-
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Alter
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Disco-/Partyraum im UG
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(inkl. Licht & Soundanlage)
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Für Jugendliche unter 16 Jahren
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Fr. 100.-
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Für Jugendliche unter 22 Jahren
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Fr. 200.-
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Für Erwachsene über 22 Jahren
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Fr. 600.-
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- Ist die gesuchstellende Person selbst noch nicht 22 Jahre alt, so muss eine verantwortliche Mietperson (mind. 22 Jahre alt) den Vertrag mitunterschreiben und damit Verantwortung und Haftung übernehmen. Die Mietperson muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
- Falls der Anlass länger dauert als bis 24.00 Uhr, muss eine Freinachtbewilligung auf der Gemeinde eingeholt werden.
- Die Mietperson muss am Anlass anwesend sein und verlässt diesen als Letzte.
- Das phönix behält sich vor, an Anlässen Stichkontrollen vorzunehmen. Diese Kontrollen können durch das phönix-Team oder andere Personen erfolgen.
- Falls die Anlagewarte MZH oder das phönix-Team nachträglich Aufräumarbeiten und Reinigungen vornehmen müssen, wird eine Pauschale von Fr. 150.-- von der Kaution abgezogen!
- Das Jugendhaus phönix behält sich vor, im Falle eines Verstosses gegen Vertragsinhalte, den Anlass abzubrechen. In diesem Falle besteht kein Rückerstattungsanspruch.
- Die Nutzung von Erdgeschoss und Obergeschoss ist untersagt.
Allgemeine Bestimmungen und Schadenshaftung:
- Das jugendhaus phönix kann nicht für Anlässe mit kommerzieller Ausrichtung gemietet werden.
- Kostenpflichtiger Eintritt, Verkauf von Getränken und Speisen, etc. sind somit nicht erlaubt.
- Der Mieter kann den Anlass bis zu einer Woche vorher annullieren (keine Kosten). Bei kurzfristigeren Absagen wird der Mietperson die Hälfte der Miete in Rechnung gestellt.
- Nicht eingehaltene Termine (Übernahme / Abnahme) werden dem Mieter mit Fr. 100.-- in Rechnung gestellt.
- Die Mieterschaft wird über die korrekte Bedienung der Licht- und Soundanlage instruiert. Diese Anweisungen sind strikte zu befolgen. (Alleine die technische Einrichtung des Discoraums hat einen Wert von über Fr. 20‘000.--!)
- Der Alkoholausschank richtet sich nach Art. 136 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Art. 41 des Alkoholgesetzes und § 18a des kantonalen Gastgewerbegesetzes.Die Abgabe von Alkohol an Personen, welche das Schutzalter noch nicht erreicht haben, ist strafbar!
- Die Mietperson haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden im und am Gebäude, Mobiliar und Umgebungsareal. Sie trägt die daraus entstandenen Reinigungs-, Reparatur- und Ersatzkosten. Diese werden mit der geleisteten Kaution verrechnet oder in Rechnung gestellt. Das jugendhaus phönix übernimmt keinerlei Schadenshaftung.
- Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution von Fr. 400.-- zu hinterlegen, die bei beanstandungsloser Einhaltung des Vertrages eine Woche nach dem Anlass zurückerstattet wird.
- Im ganzen Haus gilt ein Rauchverbot. Im und ums Haus gilt ein Drogenverbot und die geltenden Gesetze sind einzuhalten.
- Es dürfen sich nur eingeladene Gäste im Haus aufhalten.
- Ab 22.00 Uhr sind alle Fenster zu schliessen und die Personen, die sich ausserhalb des Jugendhauses aufhalten, haben sich ruhig zu verhalten.
Sicherheitsbestimmungen:
- Maximalbelegung Discokeller: 300 Personen
- Kenntnisnahme des Sicherheitskonzept (z.B. Feuerlöscher)
- Einhaltung feuerpolizeiliche Vorschriften (z.B. Benutzung Aussengrill, Kerzen)
- Freihaltung der Fluchtwege, Notausgänge dürfen nicht verschlossen oder verstellt sein
- Weitergabe der Schlüssel untersagt
- Übernachtungen verboten